Limesentwicklungsplan Hessen



Ein Leitfaden für den Schutz, die Erforschung sowie für die Vermittlung und die touristische Erschließung des Limes in Hessen


Der Obergermanisch-Raetische Limes

Der Obergermanisch-Raetische Limes stellte vom Ende des 1. Jahrhunderts bis zur Mitte des 3. Jahrhunderts die Grenze des Römischen Reiches zu den germanischen Stammesgebieten dar. Von Rheinbrohl am Rhein bis Eining an der Donau führte er durch die heutigen Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Zirka 120 größere und kleinere Kastelle dienten der Bewachung der 550 km langen Grenzanlage. Sie sollte verhindern, dass unkontrolliert Personen die Grenze passierten und Waren ein- und ausgeführt wurden.

Der Limes in Hessen
Von der 550 Kilometer langen Grenzanlage des Obergermanisch-Raetischen Limes verlaufen 153 durch das Bundesland Hessen, von der Grenze zu Rheinland-Pfalz bei Heidenrod bis zur bayerischen Landesgrenze bei Mainhausen. Begleitet wird diese Linie von 18 großen Kastellen, 31 Kleinkastellen und 221 Wachturmstellen, deren Überreste sich in unterschiedlicher Erhaltung im Gelände nachvollziehen lassen.

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DER LIMESENTWICKLUNGSPLAN HESSEN

Im Vorfeld des Antrages der vier Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz zur Aufnahme des Limes in die Welterbeliste der UNESCO hat die Hessische Landesarchäologie einen Limesentwicklungsplan erarbeitet. Er beschreibt die einzelnen Limesanlagen in Hessen (Wall, Graben, Turmstellen, Kastelle und deren Umgebung) in ihrem Bestand. Aufbauend darauf werden Maßnahmen vorgeschlagen, die zur Aufwertung der historischen Zeugnisse beitragen. Sie betreffen den Schutz, die weitere wissenschaftliche Erforschung sowie die Vermittlung und die touristische Erschließung. Der Limesentwicklungsplan Hessen steht im Einklang mit dem von der UNESCO geforderten Managementplan, der auch Bestandteil des Antrages zur Aufnahme in die Welterbeliste ist.

Der Limesentwicklungsplan Hessen wurde mit Kreisen und Kommunen, Naturschutzverbänden, Naturparks und Forstbehörden wie auch mit privaten Denkmalbesitzern abgestimmt. Es liegt damit ein Leitfaden (Agenda) für den weiteren Umgang mit einem bedeutenden Teil des römischen Erbes vor. Seine Umsetzung ist in einem gesamtgesellschaftlichen Konsens auf der Basis der jeweiligen Denkmalschutzgesetze und des von der UNESCO geforderten Managementplans zu erreichen.

Präsentation
Der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst Udo Corts hat am 7. Juli 2005 den Limesentwicklungsplan Hessen - den ersten, den ein Bundesland herausgibt - im Römerkastell Saalburg in Bad Homburg der Öffentlichkeit präsentiert und ihn an die Vertreter der beteiligten Kreise und Kommunen übergeben.

Realisierung
Die vorgeschlagenen Maßnahmen können nun von den Kommunen und Kreisen in Zusammenarbeit mit der Archäologischen Denkmalpflege durchgeführt werden. Da sich ein solch großes Projekt nur in einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung realisieren lässt, ist das Engagement weiterer gesellschaftlicher Gruppen erwünscht und notwendig. Hierbei reicht die Bandbreite von der Patenschaft einer Schule für einen bestimmten Limesabschnitt über die Unterstützung durch Vereine oder sonstige Organisationen bis hin zum finanziellen Engagement von Firmen und Privatpersonen.

Ausblick
Die Projekte am hessischen Limes können nun nach und nach - angestrebt ist eine mittelfristige Zeitperspektive - je nach den finanziellen und planerischen Gegebenheiten vor Ort realisiert werden. Selbst wenn alle Vorschläge umgesetzt sein sollten, bedeutet dies aber nicht den Abschluss der Anstrengungen um den Limes. Aufgrund der Verpflichtung gegenüber dem Denkmal stehen dann Überprüfung, Pflege und Anpassung der Konzepte an neue Gegebenheiten auf dem Programm. Dies kann allerdings nur dann Erfolg versprechend sein, wenn die Maßnahmen koordiniert umgesetzt werden, darüber hinaus die langfristige Betreuung gesichert ist und die Einbindung in die regionalen und örtlichen Veranstaltungskalender und touristischen Konzepte abgestimmt erfolgt. Hierfür bedarf es noch einer eigenen Organisationsform.


Charakterisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Schutz
Dem Schutz des Denkmals Limes dienen verschiedene Maßnahmen: Zum Beispiel sollte ein Baum gefällt werden, wenn dieser das Denkmal durch die Wurzeln oder durch ein drohendes Umfallen beschädigen kann. Die nach archäologischen Untersuchungen noch frei liegenden Grabungsschnitte an Holzturmstellen können mit Erde bedeckt und ohne Eingriff in den Befund so modelliert werden, dass ein Erscheinungsbild wie vor der Ausgrabung erreicht wird. Bei schon konservierten steinernen Wachturmfundamenten können Mauern saniert werden, in denen sich Steine gelockert haben. Archäologische Befunde, die nicht konserviert werden sollen, lassen sich durch Erdaufschüttungen oder Abdecken mit Rasensoden schützen. Forstwege, die das Denkmal berühren, können verlegt und Zerstörungen, die in der Vergangenheit erfolgten, repariert werden. Sinnvoll kann es darüber hinaus sein, landwirtschaftliche Flächen vom Ackerbau auszunehmen, um weiteren Zerstörungen durch das Pflügen Einhalt zu gebieten.

Eine frühzeitige Beteiligung der Archäologischen Denkmalpflege bei der Bauleitplanung kann verhindern, dass bei Baumaßnahmen der Limes weiterhin in Mitleidenschaft gezogen wird. Lässt sich eine Baumaßnahme aus übergeordneten Interessen nicht vermeiden, kann durch eine frühzeitige Beteiligung ein für alle Seiten verträglicher Kompromiss gefunden werden.

Auch die Beschilderung der Denkmäler, eine Maßnahme, die vordergründig der touristischen Erschließung dient, trägt zum Schutz bei, weil beschilderte Denkmäler wahrgenommen und somit auch geschützt werden können. Zum Beispiel hat sich nach Ausschilderung des Rundweges um das Kastell Kleiner Feldberg im Taunus die öffentliche Sorge um die Erhaltung des Denkmals und die Beobachtung der Geschehnisse in seinem Umfeld deutlich verstärkt. Vandalismus und Verunreinigung sind deutlich zurückgegangen. Ausgeschilderte Denkmäler finden zudem eher Berücksichtigung bei neuen Planungen, weil sie einfach bekannt sind.

Erforschung
In enger Abstimmung mit den anderen Bundesländern werden am Limes auch weiterhin Forschungen angestellt werden, weil es auf eine Reihe von wissenschaftlichen Fragen noch keine abschließenden Antworten gibt. Priorität sollen dabei Methoden haben, die im Gegensatz zu Ausgrabungen einen Einblick in den Boden ohne Zerstörung zulassen. Dazu gehören zum Beispiel die Luftbildarchäologie oder auch die Prospektionen mit geophysikalischen Methoden. Auch die Beschäftigung mit Ergebnissen früherer Ausgrabungen kann zu neuen Erkenntnissen führen. Wenn Ausgrabungen aus wissenschaftlichen Erwägungen erforderlich sind, sollen diese gezielt vorgenommen und soweit möglich auf kleinere Bereiche beschränkt bleiben.

Ausgrabungen werden unumgänglich sein, wenn trotz intensiver Prüfung die Zerstörung des Objektes durch anderweitige Maßnahmen nicht zu vermeiden ist, so zum Beispiel bei Straßenbauprojekten, die aus übergeordnetem Interesse durchgeführt werden müssen. In diesem Fall bleibt die Information über das Denkmal durch die sorgfältige Ausgrabung mit den geborgenen Funden und der Dokumentation der Befunde erhalten. Die öffentliche Kontrolle und Begleitung solcher Maßnahmen wird sicherlich dazu bewegen, dass sich der Verursacher der Zerstörung des Denkmals finanziell an der Ausgrabung beteiligt.

Vermittlung und touristische Erschließung
Um den Limes mit seinen Anlagen der Bevölkerung zu vermitteln, ist es notwendig, seine Denkmäler für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies kann etwa durch die Anlage von Wegen und Pfaden geschehen oder auch durch Maßnahmen, die das Denkmal hervorheben und es als solches erkennen lassen. Hier besteht eine Möglichkeit etwa darin, die Anlagen von Totholz und Gestrüpp zu befreien. Holzturmstellen, die durch frühere Grabungen zerwühlt sind, kann man dadurch schützen, dass man sie mit Erde abdeckt und sie so modelliert, dass die natürliche Form aus der Zeit vor der Ausgrabung wieder hergestellt wird. Dadurch ist die Anlage wieder als Holzturmstelle erkennbar.

Ist oberirdisch nichts mehr von dem Denkmal zu sehen, können Grundrisse von Gebäuden oder auch die Grenzlinie des Limes durch oberirdische Markierungen sichtbar und besser verständlich gemacht werden. Hier sind zum Beispiel Baumreihen, Hecken, Steine und bei überbauten Flächen abweichende Markierungen im Pflaster zu nennen. Auch das römische Wegenetz in Kastellen lässt sich durch einen Kiesbelag sichtbar machen. Römische Kastellstrukturen lassen sich dort, wo sie in Altstadtkernen überbaut sind, ebenfalls als Markierungen im Pflaster von Straßen und Plätzen kenntlich machen.

An verschiedenen Standorten bietet es sich auch an, das Denkmal selbst näher zu erklären, so an Turmstellen oder Kastellen oder dort, wo es Rekonstruktionen gibt. Dies wird in der Regel durch Informationstafeln zum jeweiligen Objekt erreicht. Auch Modelle können zum Verständnis beitragen.

Darüber hinaus benötigt der Interessierte zum Verständnis auch Hintergrundinformationen zur Römerzeit und zu bestimmten Themen. Hier sind Beschilderungen mit Thementafeln sinnvoll. Die Deutsche Limeskommission hat ein Informationssystem zur Beschilderung entwickelt, das einheitlich am gesamten Limes entlang eingesetzt werden soll. In Hessen wurde dieses System zum ersten Mal bei der Beschilderung am ersten Teilabschnitt des Rundweges Saalburg im Rahmen des Limeserlebnispfades Hochtaunus angewendet.

Pressemitteilung vom 23.5.05 ··»

Rundwege mit mehreren Informationstafeln stellen eine gute Möglichkeit dar, sich bei einer erholsamen Wanderung ausführlich zu informieren. Wenn es sich anbietet, können auch andere als römische Themen dargestellt werden, zum Beispiel aus anderen Geschichtsepochen oder aus Geologie und Botanik. Dadurch lässt sich der Limes mit weiteren kulturhistorisch-ökologischen Erlebnisschneisen im Lande vernetzen. Der Besucher/Wanderer erhält damit die Möglichkeit einer ganzheitlichen Information. Grundsätzlich gilt allerdings, dass die Beschilderung auf geeignete Standorte beschränkt bleiben soll, um zu verhindern, dass man "vor lauter Schildern den Limes nicht mehr sieht".

Eine wichtige Rolle bei der Vermittlung spielen die Museen. Gemäß dem Managementplan im Aufnahmeantrag "Welterbe Obergermanisch-Raetischer Limes" werden hierbei verschiedene Ebenen unterschieden: Land, Kreis, Region.

 


VERMITTLUNGSKONZEPT IM MUSEALEN BEREICH IN HESSEN:

Eine wichtige Rolle bei der Vermittlung spielen die Museen. Gemäß dem Managementplan im Aufnahmeantrag "Welterbe Obergermanisch-Raetischer Limes" werden hierbei verschiedene Ebenen unterschieden: Land, Kreis, Region.

Hessisches Limesvermittlungszentrum (Ebene Land)
Römerkastell Saalburg - Archäologischer Park, Bad Homburg

Regionale Informationszentren (Ebene Kreis)
Rheingau-Taunus-Kreis: Hofgut Georgenthal, Hohenstein
Hochtaunuskreis: Römerkastell Saalburg Archäologischer Park, Bad Homburg
Wetteraukreis (West): Museum Butzbach
Wetteraukreis (Ost): Heimatmuseum Echzell
Wetteraukreis (Mitte): Wetterau-Museum Friedberg
Landkreis Gießen: Hof Graß, Hungen
Main-Kinzig-Kreis: Museum Großkrotzenburg
Landkreis Offenbach: Landschaftsmuseum Seligenstadt

Lokale Informationspunkte ("Pavillons")
Heidenrod
Taunusstein
Glashütten
Ober-Mörlen
Butzbach
Lich
Hammersbach-Marköbel