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Ein Leitfaden für den Schutz, die Erforschung sowie für
die Vermittlung und die touristische Erschließung des Limes
in Hessen
Der Obergermanisch-Raetische Limes
Der Obergermanisch-Raetische Limes stellte vom Ende des 1. Jahrhunderts
bis zur Mitte des 3. Jahrhunderts die Grenze des Römischen
Reiches zu den germanischen Stammesgebieten dar. Von Rheinbrohl
am Rhein bis Eining an der Donau führte er durch die heutigen
Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg
und Bayern. Zirka 120 größere und kleinere Kastelle dienten
der Bewachung der 550 km langen Grenzanlage. Sie sollte verhindern,
dass unkontrolliert Personen die Grenze passierten und Waren ein-
und ausgeführt wurden.
Der Limes in Hessen
Von der 550 Kilometer langen Grenzanlage des Obergermanisch-Raetischen
Limes verlaufen 153 durch das Bundesland Hessen, von der Grenze
zu Rheinland-Pfalz bei Heidenrod bis zur bayerischen Landesgrenze
bei Mainhausen. Begleitet wird diese Linie von 18 großen Kastellen,
31 Kleinkastellen und 221 Wachturmstellen, deren Überreste
sich in unterschiedlicher Erhaltung im Gelände nachvollziehen
lassen.
Karte:
Limes in Hessen (PDF-Dokument, 460KB) ··»
DER LIMESENTWICKLUNGSPLAN HESSEN
Im Vorfeld des Antrages der vier Bundesländer Baden-Württemberg,
Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz zur Aufnahme des Limes in die
Welterbeliste der UNESCO hat die Hessische Landesarchäologie
einen Limesentwicklungsplan erarbeitet. Er beschreibt die einzelnen
Limesanlagen in Hessen (Wall, Graben, Turmstellen, Kastelle und
deren Umgebung) in ihrem Bestand. Aufbauend darauf werden Maßnahmen
vorgeschlagen, die zur Aufwertung der historischen Zeugnisse beitragen.
Sie betreffen den Schutz, die weitere wissenschaftliche Erforschung
sowie die Vermittlung und die touristische Erschließung. Der
Limesentwicklungsplan Hessen steht im Einklang mit dem von der UNESCO
geforderten Managementplan, der auch Bestandteil des Antrages zur
Aufnahme in die Welterbeliste ist.
Der Limesentwicklungsplan Hessen wurde mit Kreisen und Kommunen,
Naturschutzverbänden, Naturparks und Forstbehörden wie
auch mit privaten Denkmalbesitzern abgestimmt. Es liegt damit ein
Leitfaden (Agenda) für den weiteren Umgang mit einem bedeutenden
Teil des römischen Erbes vor. Seine Umsetzung ist in einem
gesamtgesellschaftlichen Konsens auf der Basis der jeweiligen Denkmalschutzgesetze
und des von der UNESCO geforderten Managementplans zu erreichen.
Präsentation
Der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst Udo Corts
hat am 7. Juli 2005 den Limesentwicklungsplan Hessen - den ersten,
den ein Bundesland herausgibt - im Römerkastell Saalburg in
Bad Homburg der Öffentlichkeit präsentiert und ihn an
die Vertreter der beteiligten Kreise und Kommunen übergeben.
Realisierung
Die vorgeschlagenen Maßnahmen können nun von den Kommunen
und Kreisen in Zusammenarbeit mit der Archäologischen Denkmalpflege
durchgeführt werden. Da sich ein solch großes Projekt
nur in einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung realisieren lässt,
ist das Engagement weiterer gesellschaftlicher Gruppen erwünscht
und notwendig. Hierbei reicht die Bandbreite von der Patenschaft
einer Schule für einen bestimmten Limesabschnitt über
die Unterstützung durch Vereine oder sonstige Organisationen
bis hin zum finanziellen Engagement von Firmen und Privatpersonen.
Ausblick
Die Projekte am hessischen Limes können nun nach und nach -
angestrebt ist eine mittelfristige Zeitperspektive - je nach den
finanziellen und planerischen Gegebenheiten vor Ort realisiert werden.
Selbst wenn alle Vorschläge umgesetzt sein sollten, bedeutet
dies aber nicht den Abschluss der Anstrengungen um den Limes. Aufgrund
der Verpflichtung gegenüber dem Denkmal stehen dann Überprüfung,
Pflege und Anpassung der Konzepte an neue Gegebenheiten auf dem
Programm. Dies kann allerdings nur dann Erfolg versprechend sein,
wenn die Maßnahmen koordiniert umgesetzt werden, darüber
hinaus die langfristige Betreuung gesichert ist und die Einbindung
in die regionalen und örtlichen Veranstaltungskalender und
touristischen Konzepte abgestimmt erfolgt. Hierfür bedarf es
noch einer eigenen Organisationsform.
Charakterisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen
Schutz
Dem Schutz des Denkmals Limes dienen verschiedene Maßnahmen:
Zum Beispiel sollte ein Baum gefällt werden, wenn dieser das
Denkmal durch die Wurzeln oder durch ein drohendes Umfallen beschädigen
kann. Die nach archäologischen Untersuchungen noch frei liegenden
Grabungsschnitte an Holzturmstellen können mit Erde bedeckt
und ohne Eingriff in den Befund so modelliert werden, dass ein Erscheinungsbild
wie vor der Ausgrabung erreicht wird. Bei schon konservierten steinernen
Wachturmfundamenten können Mauern saniert werden, in denen
sich Steine gelockert haben. Archäologische Befunde, die nicht
konserviert werden sollen, lassen sich durch Erdaufschüttungen
oder Abdecken mit Rasensoden schützen. Forstwege, die das Denkmal
berühren, können verlegt und Zerstörungen, die in
der Vergangenheit erfolgten, repariert werden. Sinnvoll kann es
darüber hinaus sein, landwirtschaftliche Flächen vom Ackerbau
auszunehmen, um weiteren Zerstörungen durch das Pflügen
Einhalt zu gebieten.
Eine frühzeitige Beteiligung der Archäologischen Denkmalpflege
bei der Bauleitplanung kann verhindern, dass bei Baumaßnahmen
der Limes weiterhin in Mitleidenschaft gezogen wird. Lässt
sich eine Baumaßnahme aus übergeordneten Interessen nicht
vermeiden, kann durch eine frühzeitige Beteiligung ein für
alle Seiten verträglicher Kompromiss gefunden werden.
Auch die Beschilderung der Denkmäler, eine Maßnahme,
die vordergründig der touristischen Erschließung dient,
trägt zum Schutz bei, weil beschilderte Denkmäler wahrgenommen
und somit auch geschützt werden können. Zum Beispiel hat
sich nach Ausschilderung des Rundweges um das Kastell Kleiner Feldberg
im Taunus die öffentliche Sorge um die Erhaltung des Denkmals
und die Beobachtung der Geschehnisse in seinem Umfeld deutlich verstärkt.
Vandalismus und Verunreinigung sind deutlich zurückgegangen.
Ausgeschilderte Denkmäler finden zudem eher Berücksichtigung
bei neuen Planungen, weil sie einfach bekannt sind.
Erforschung
In enger Abstimmung mit den anderen Bundesländern werden am
Limes auch weiterhin Forschungen angestellt werden, weil es auf
eine Reihe von wissenschaftlichen Fragen noch keine abschließenden
Antworten gibt. Priorität sollen dabei Methoden haben, die
im Gegensatz zu Ausgrabungen einen Einblick in den Boden ohne Zerstörung
zulassen. Dazu gehören zum Beispiel die Luftbildarchäologie
oder auch die Prospektionen mit geophysikalischen Methoden. Auch
die Beschäftigung mit Ergebnissen früherer Ausgrabungen
kann zu neuen Erkenntnissen führen. Wenn Ausgrabungen aus wissenschaftlichen
Erwägungen erforderlich sind, sollen diese gezielt vorgenommen
und soweit möglich auf kleinere Bereiche beschränkt bleiben.
Ausgrabungen werden unumgänglich sein, wenn trotz intensiver
Prüfung die Zerstörung des Objektes durch anderweitige
Maßnahmen nicht zu vermeiden ist, so zum Beispiel bei Straßenbauprojekten,
die aus übergeordnetem Interesse durchgeführt werden müssen.
In diesem Fall bleibt die Information über das Denkmal durch
die sorgfältige Ausgrabung mit den geborgenen Funden und der
Dokumentation der Befunde erhalten. Die öffentliche Kontrolle
und Begleitung solcher Maßnahmen wird sicherlich dazu bewegen,
dass sich der Verursacher der Zerstörung des Denkmals finanziell
an der Ausgrabung beteiligt.
Vermittlung und touristische Erschließung
Um den Limes mit seinen Anlagen der Bevölkerung zu vermitteln,
ist es notwendig, seine Denkmäler für die Öffentlichkeit
zugänglich zu machen. Dies kann etwa durch die Anlage von Wegen
und Pfaden geschehen oder auch durch Maßnahmen, die das Denkmal
hervorheben und es als solches erkennen lassen. Hier besteht eine
Möglichkeit etwa darin, die Anlagen von Totholz und Gestrüpp
zu befreien. Holzturmstellen, die durch frühere Grabungen zerwühlt
sind, kann man dadurch schützen, dass man sie mit Erde abdeckt
und sie so modelliert, dass die natürliche Form aus der Zeit
vor der Ausgrabung wieder hergestellt wird. Dadurch ist die Anlage
wieder als Holzturmstelle erkennbar.
Ist oberirdisch nichts mehr von dem Denkmal zu sehen, können
Grundrisse von Gebäuden oder auch die Grenzlinie des Limes
durch oberirdische Markierungen sichtbar und besser verständlich
gemacht werden. Hier sind zum Beispiel Baumreihen, Hecken, Steine
und bei überbauten Flächen abweichende Markierungen im
Pflaster zu nennen. Auch das römische Wegenetz in Kastellen
lässt sich durch einen Kiesbelag sichtbar machen. Römische
Kastellstrukturen lassen sich dort, wo sie in Altstadtkernen überbaut
sind, ebenfalls als Markierungen im Pflaster von Straßen und
Plätzen kenntlich machen.
An verschiedenen Standorten bietet es sich auch an, das Denkmal
selbst näher zu erklären, so an Turmstellen oder Kastellen
oder dort, wo es Rekonstruktionen gibt. Dies wird in der Regel durch
Informationstafeln zum jeweiligen Objekt erreicht. Auch Modelle
können zum Verständnis beitragen.
Darüber hinaus benötigt der Interessierte zum Verständnis
auch Hintergrundinformationen zur Römerzeit und zu bestimmten
Themen. Hier sind Beschilderungen mit Thementafeln sinnvoll. Die
Deutsche Limeskommission hat ein Informationssystem zur Beschilderung
entwickelt, das einheitlich am gesamten Limes entlang eingesetzt
werden soll. In Hessen wurde dieses System zum ersten Mal bei der
Beschilderung am ersten Teilabschnitt des Rundweges Saalburg im
Rahmen des Limeserlebnispfades Hochtaunus angewendet.
Pressemitteilung
vom 23.5.05 ··»
Rundwege mit mehreren Informationstafeln stellen eine gute Möglichkeit
dar, sich bei einer erholsamen Wanderung ausführlich zu informieren.
Wenn es sich anbietet, können auch andere als römische
Themen dargestellt werden, zum Beispiel aus anderen Geschichtsepochen
oder aus Geologie und Botanik. Dadurch lässt sich der Limes
mit weiteren kulturhistorisch-ökologischen Erlebnisschneisen
im Lande vernetzen. Der Besucher/Wanderer erhält damit die
Möglichkeit einer ganzheitlichen Information. Grundsätzlich
gilt allerdings, dass die Beschilderung auf geeignete Standorte
beschränkt bleiben soll, um zu verhindern, dass man "vor
lauter Schildern den Limes nicht mehr sieht".
Eine wichtige Rolle bei der Vermittlung spielen die Museen. Gemäß
dem Managementplan im Aufnahmeantrag "Welterbe Obergermanisch-Raetischer
Limes" werden hierbei verschiedene Ebenen unterschieden: Land,
Kreis, Region.
VERMITTLUNGSKONZEPT IM MUSEALEN BEREICH IN HESSEN:
Eine wichtige Rolle bei der Vermittlung spielen die Museen. Gemäß
dem Managementplan im Aufnahmeantrag "Welterbe Obergermanisch-Raetischer
Limes" werden hierbei verschiedene Ebenen unterschieden: Land,
Kreis, Region.
Hessisches Limesvermittlungszentrum (Ebene Land)
Römerkastell Saalburg - Archäologischer Park, Bad Homburg
Regionale Informationszentren (Ebene Kreis)
Rheingau-Taunus-Kreis: Hofgut Georgenthal, Hohenstein
Hochtaunuskreis: Römerkastell Saalburg Archäologischer
Park, Bad Homburg
Wetteraukreis (West): Museum Butzbach
Wetteraukreis (Ost): Heimatmuseum Echzell
Wetteraukreis (Mitte): Wetterau-Museum Friedberg
Landkreis Gießen: Hof Graß, Hungen
Main-Kinzig-Kreis: Museum Großkrotzenburg
Landkreis Offenbach: Landschaftsmuseum Seligenstadt
Lokale Informationspunkte ("Pavillons")
Heidenrod
Taunusstein
Glashütten
Ober-Mörlen
Butzbach
Lich
Hammersbach-Marköbel
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