UNESCO-Welterbe



UNESCO
Die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation) ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation mit Sitz in Paris. Sie wurde 1945 von 37 Staaten gegründet. Heute hat die UNESCO 191 Mitglieder.
Ziel der UNESCO ist die Vertrauensbildung durch friedliche Zusammenarbeit. Durch Förderung der internationalen Verständigung in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation trägt die UNESCO zur Erhaltung des Friedens und der Sicherheit bei.

UNESCO-Welterbe
Der Aufgabenbereich Kultur beinhaltet unter anderem den Schutz des Kultur- und Naturerbes in der Welt.
1972 hat die UNESCO das "Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" (Welterbekonvention) verabschiedet. Inzwischen haben es 180 Staaten unterzeichnet. Das Konzept: Die Verantwortung für den Schutz eines Kultur- oder Naturgutes, das einen "außergewöhnlichen Wert" besitzt, liegt nicht allein in der Hand des jeweiligen Staates; vielmehr fällt sie unter die Obhut der gesamten Menschheit.
Die jeweiligen Staaten benennen selbst geeignete Stätten zur Aufnahme in die Welterbeliste. Sie gehen damit die Verpflichtung ein, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Bestand und die Wertigkeit des angemeldeten Gutes zu erhalten. Die Verantwortung bleibt daher auch weiterhin vor Ort, neu ist allerdings eine gleichsam offizielle Verpflichtung gegenüber der gesamten Menschheit. Eine finanzielle Unterstützung durch die Vereinten Nationen ist mit der Anerkennung als Welterbe in der Regel nicht verbunden.
Die Anträge der einzelnen Staaten werden durch internationale Fachorganisationen (ICOMOS, IUCN, ICCROM) geprüft. Insgesamt dürfen weltweit jährlich dreißig Neuanträge vorgelegt werden. Über eine Aufnahme entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee, das einmal jährlich zusammentrifft. Die 21 Experten richten sich dabei streng nach den Kriterien, die in der Konvention festgelegt sind. Hierzu zählen "Einzigartigkeit" und "Authentizität" (historische Echtheit). Neben dem aktuellen Erhaltungszustand muss auch ein überzeugender Erhaltungsplan vorgelegt werden.

Damit stehen jetzt (Stand Februar 2012) weltweit 936 Stätten auf der UNESCO-Welterbeliste: 725 Kulturerbestätten und 183 Naturerbestätten; 28 Stätten zählen sowohl zum Kultur- als auch zum Naturerbe.

Zum Kulturerbe gehören Baudenkmäler, Städteensembles und Kulturlandschaften, aber auch Industriedenkmäler und Kunstwerke wie Felsbilder. Das Naturerbe umfasst geologische Formationen, Fossilienfundstätten, Naturlandschaften und Schutzreservate von Tieren und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind. Beispiele für Welterbestätten sind die Große Mauer in China, Schloss und Park von Versailles und der Nationalpark Yellowstone in den USA.
Die Bundesrepublik Deutschland verzeichnet insgesamt 36 Denkmäler in der Welterbeliste, darunter den Aachener Dom, die Altstadt von Bamberg, die Berliner Museumsinsel, die Völklinger Hütte und seit Juli 2005 den Obergermanisch-Raetischen Limes.
In Hessen gehören neben dem hessischen Anteil am Limes das Kloster Lorsch, die Grube Messel und (gemeinsam mit Rheinland-Pfalz) das Obere Mittelrheintal dazu.

Weitere Informationen zur UNESCO und zum Welterbeprogramm unter www.unesco.de und www.unesco.org