Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.saalburgmuseum.de/ veröffentlichte Website des Römerkastells Saalburg. Das Römerkastell Saalburg ist als Teil des Archäologischen Landesmuseums und der Abteilung hessenARCHÄOLOGIE im Landesamt für Denkmalpflege eine Institution des Landes Hessen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle des Landeskompetenzzentrums für Barrierefreie IT des Landes Hessen im Zeitraum von 21.02.2023 bis 22.02.2023 vorgenommenen Bewertung durch eine Vereinfachte Überprüfung nach der WCAG 2.1. Bei dieser Analyse werden weniger Seiten des Webauftritts untersucht und mit ausgewählten Kriterien der WCAG 2.1 auf die Barrierefreiheit überprüft. Dies stellt keinen vollen Test nach WCAG 2.1 dar, sondern eine stichpunktartige Prüfung.
Download Link für die Bewertung als PDF (hier klicken)

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Ein vollständiger Relaunch der Website unter Berücksichtigung der zuvor genannten Anforderungen ist in Arbeit und wird voraussichtlich zum Jahresende 2023 erfolgen.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1.Beschreibung

  • Ein Feedback-Mechanismus ist nicht angegeben und beschrieben.
  • Informationen zum Inhalt, Hinweise zur Navigation sowie Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache vorhanden.
  • Für Videos und Bilder sind noch keine Textalternativen oder Audiodeskriptionen hinterlegt.
  • Listen, Absätze, Texthervorhebungen und Datentabellen sind nicht mit den vorgesehenen HTML-Strukturelementen ausgezeichnet.
  • Hierarchie der Überschriften ist nicht optimal zur Erschließung der Seiteninhalte durch HTML-Strukturelemente gekennzeichnet.
  • Reihenfolge der Inhalte ist nicht sinnvoll gegliedert.
  • Eingeblendete Inhalte sind nicht bedienbar.
  • Syntax ist nicht vollständig korrekt.
  • Titel und Linktexte sind nicht immer eindeutig und aussagekräftig.
  • Bewegte Inhalte sind nicht immer abschaltbar.
  • Farbunterschiede und Helligkeitskontraste sind oft nicht ausreichend.

2. Maßnahmen
Relaunch der gesamten Website

3. Zeitplan
Relaunch erfolgt voraussichtlich bis Ende 2023

Unverhältnismäßige Belastung

Kein Anwendungsfall.

Kein Anwendungsfall

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT fallen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.03.2022 erstellt und zuletzt am 02.03.2023 überprüft und aktualisiert. Die Erstellung der Erklärung erfolgte nach einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Website in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung (Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a).

  • Es wurden aktuelle Informationen und Kontakt zur Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration ergänzt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Präsidialabteilung, Justiziariat, Lisa Bingenheimer
Telefon: +49 611 6906 – 230
E-Mail: lisa.bingenheimer@lfd-hessen.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Ziel ist es, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren.

Kontakt Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de