Hausordnung

HAUS- UND BENUTZUNGSORDNUNG

Römerkastell Saalburg Archäologischer Park

I. GEGENSTAND DER BENUTZUNG

1. Träger des Römerkastells Saalburg Archäologischer Park ist das Land Hessen.

2. Das Römerkastell Saalburg Archäologischer Park kann während der Öffnungszeit in den der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen besucht werden. Einzelne Ausstellungsräume, Gebäude oder Gebäudeteile können zeitweilig geschlossen sein. Die Anlage muss spätestens zum Ende der Öffnungszeit verlassen werden. Ein Verbleiben über die Schließzeit hinaus ist nicht gestattet.

II. FOTO-, FILM-, VIDEO- UND SONSTIGE BILDAUFNAHMEN

Foto-, Film-, Video- und sonstige Bildaufnahmen sowie Zeichnungen sind ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Eine Nutzung solcher Aufnahmen/Zeichnungen zu gewerblichen Zwecken und eine Überlassung an Dritte zu gewerblichen Zwecken sind verboten. Die Verwendung von Stativen, Blitzlicht und sonstigen Leuchten im Römerkastell Saalburg Archäologischer Park ist nicht gestattet. Eine Genehmigung für gewerbliche Aufnahmen ist vorher bei der Verwaltung des Römerkastells Saalburg Archäologischer Park einzuholen.

III. FÜHRUNGEN UND BESUCHERPROGRAMME

Gewerbliche Führungen und sonstige Besucherprogramme im Römerkastell Saalburg Archäologischer Park sind nicht gestattet. Eine Genehmigung für gewerbliche Führungen und sonstige Besucherprogramme ist vorher bei der Verwaltung des Römerkastells Saalburg Archäologischer Park einzuholen.

IV. GEFAHRENHINWEISE

1. Die Wege im Freilichtmuseum orientieren sich an historischen Vorgaben. Seien Sie daher bitte vorsichtig. Achten Sie bitte insbesondere auf den Wiesen und Grünflächen auf Bodenunebenheiten wie Maulwurflöcher u.a. Für Verletzungen sowie beschädigte Kleidung und andere Gegenstände ist eine Haftung ausgeschlossen.

2. Die historischen Gebäude entsprechen nicht modernen Anforderungen und deshalb nicht überall den heute üblichen Sicherheitsstandards. Türen können niedrig sein, Stufen ungewöhnlich hoch, Treppengeländer tief, Böden rutschig und uneben. Unzureichende Lichtverhältnisse und unebener Untergrund verlangen besondere Vorsicht. Die historischen Keller entsprechen nicht den heute gültigen Sicherheitsstandards. Es besteht Absturzgefahr. Aus gestalterischen Gründen wird nicht überall durch Warnschilder auf diese Gefahrenpunkte hingewiesen.

3. Während der Wintermonate besteht im Römerkastell Saalburg Archäologischer Park und auf den Parkplätzen erhöhte Unfallgefahr durch Schnee- und Eisglätte.

4. Mit der Vorführung historischer Handwerks- und Produktionstechniken können Gefahren verbunden sein.

5. Die Benutzung der Außentreppen zum historischen Wehrgang als auch die Begehung des Wehrganges erfolgt auf eigene Gefahr.

6. Bei Sturm und Unwettergefahr ist der Aufenthalt unter den Bäumen aufgrund von Astbruchgefahr zu meiden.

V. VERHALTENSREGELN

1. Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet sich so zu verhalten, dass andere Besucherinnen und Besucher nicht behindert, belästigt oder gefährdet und Museumsobjekte und sonstige Einrichtungen der Anlage nicht beschädigt werden.

2. Die Kostümierung mit römischer Kleidung und Ausrüstung, insbesondere die Mitnahme von Waffen (römische Blankwaffen etc.) ist nur mit vorheriger Genehmigung der Verwaltung des Römerkastells Saalburg Archäologischer Park erlaubt.

3. Das Beklettern der historischen Ruinen ist zu unterlassen. Lehrer und Gruppenleiter sowie Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich. Für Verletzungen sowie beschädigte Kleidung und andere Gegenstände ist eine Haftung ausgeschlossen. Auf die damit verbundenen Gefahren wird nicht überall durch Warnschilder hingewiesen.

4. Das Römerkastell Saalburg Archäologischer Park ist ein Freilichtmuseum auf dem Gelände eines gesetzlich geschützten Bodendenkmals. Jeder Eingriff in den Boden und in freiliegende archäologische Überreste ist strikt untersagt. Bitte helfen Sie mit, unwiederbringliches Kulturgut zu schützen.

5. Eltern haften für ihre Kinder. Aufsichtspflichtige haben auch im Römerkastell Saalburg Archäologischer Park ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen.

6. Rauchen ist in sämtlichen Gebäuden nicht gestattet.

7. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur im Freien, nicht jedoch in den Ausstellungsräumen und dem  Museumscafé Taberna gestattet.

8. Die historischen Bauten des Römerkastells Saalburg Archäologischer Park sind Bestandteil der musealen Ausstellung und rücksichtsvoll zu behandeln.

9. Das Verlassen der gekennzeichneten Wege erfolgt auf eigene Gefahr. Äste dürfen nicht abgebrochen, Bäume nicht bestiegen, Blumen und andere Pflanzen nicht gepflückt werden. Die Wiesen, Gärten und Pflanzen sind rücksichtsvoll zu behandeln.

10. Das Römerkastell Saalburg Archäologischer Park ist ein Freilichtmuseum mit ökologischem Anspruch. Bitte unterstützen Sie uns bei diesem Anliegen und produzieren Sie so wenig Abfälle wie möglich. Abfallvermeidung ist optimaler Umweltschutz. Sollte dies nicht möglich sein, benutzen Sie die in der Anlage aufgestellten Abfallbehälter.

11. Tiere sind in der gesamten Anlage an der Leine zu führen. Hundekot ist vom Besitzer unverzüglich zu beseitigen. Bitte fragen Sie an den Kassen des Parks nach Kotbeuteln.

12. Fahrräder, Rollschuhe, Inline-Skates, Ballspiele und die Verwendung anderer Spielgeräte sind im gesamten Gelände des Römerkastells Saalburg Archäologischer Park aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

13. Der Aufbau von Verkaufsständen jeder Art im Außenbereich des Römerkastells Saalburg ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung zulässig.

VI. Anordnung für den Einzelfall

Das Museumspersonal ist berechtigt, Anordnungen im Interesse des Museumsbetriebes zu treffen. Diesen Anordnungen ist Folge zu leisten.

VII. Hausverbot

Bei Nichtbeachtung dieser Haus- und Benutzungsordnung kann ein Haus- und Geländeverbot ausgesprochen werden. Im Fall eines Haus- und Geländeverbotes wird der Eintrittspreis nicht erstattet.

VIII. Haftung

1. Die Haftung des Römerkastells Saalburg für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei Ansprüchen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet das Römerkastell Saalburg Archäologischer Park für jeden Grad des Verschuldens. Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

2. Das Römerkastell Saalburg haftet nicht für Schäden, die durch ein Verhalten der Besucherinnen und Besucher verursacht sind. Die Besucherinnen und Besucher haften für die von ihnen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Hausordnung tritt am 17.06.2019 in Kraft.

Mit dem Betreten des Römerkastells Saalburg Archäologischer Park wird diese Haus- und Benutzungsordnung anerkannt.

Bad Homburg, im März 2024

EINSATZ VON DROHNEN BZW. MULTIKOPTERN

Grundsätzlich bedürfen Luftaufnahmen, die über den Liegenschaften des Römerkastells Saalburg angefertigt werden, der Genehmigung. Das gilt auch, wenn dazu ferngesteuerte Drohnen, Multikopter o. Ä. für Film- oder Fotoaufnahmen eingesetzt werden. Nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Auflagen kann die Aufnahme mit solchen Fluggeräten genehmigt werden. Der Einsatz führt zu einer erhöhten Gefährdung von Personen und denkmalgeschützten Objekten, zu einer möglichen Verletzung von Rechten und zu einer Störung des UNESCO Weltkulturerbe-Denkmals sowie des Kulturbetriebs.

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